Förderfonds für Frauenhauskinder

  • für nachhaltige pädagogische Projekte von und mit Kindern & Jugendlichen in Frauenhäusern
  • zum Thema: VIEL FREUDE TRÄGT VIEL BELASTUNG – Traumapädagogik im Frauenhaus

Jedes dritte Kind in Deutschland ist von Gewalt im privaten Umfeld betroffen. Viele dieser Kinder erleben ihr Zuhause nicht als Ort der Sicherheit, sondern sind Zeug*innen und Mitbetroffene von Gewalt zwischen ihren Eltern. Denn Partnerschaftsgewalt bedroht immer auch die Kinder. Jährlich flüchten mehr Kinder als Erwachsene mit ihren Müttern ins Frauenhaus. Die Versorgungssituation durch psycho-soziale Angebote für Frauenhauskinder möchten wir verbessern!

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Der Fonds

Gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder, die Zuflucht in Frauenhäusern suchen, sehen sich häufig mit unüberwindbaren Hürden konfrontiert. Mütter benötigen dringend vorübergehende Entlastung und Kinder eigene Angebote zur Aufarbeitung des Erlebten. Insbesondere die pädagogische Betreuung und psycho-soziale Versorgung der Kinder während des Aufenthalts in einem Frauenhaus wird nicht ausreichend finanziert. In der Corona-Krise hat sich die ohnehin angespannte Situation noch zugespitzt. Über die Hälfte der Angebote im Kinderbereich mussten entfallen.

Mit dem Förderfonds für Frauenhauskinder – der von Frauenhauskoordinierung (FHK) und IKEA Deutschland ins Leben gerufen wurde – sollen zeitlich befristete pädagogische Projekte für Kinder und Jugendliche unkompliziert und schnell finanzielle Unterstützung erhalten, um deren Bedarfe der Unterstützung noch zielgruppengerechter umzusetzen. Der Fonds soll ebenso dabei helfen, Angebote im Kinderbereich zu verstetigen oder zu vergrößern, damit sie nachhaltiger wirken können.

FHK fordert die Politik regelmäßig dazu auf, Kinder und Jugendliche als gleichberechtigte Mitbetroffene häuslicher Gewalt anzuerkennen und ihre angemessene Versorgung im Frauenhaus nachhaltig sicherzustellen. Der Kinder- und Jugendfonds soll nicht die Forderung nach einer Verbesserung der Ressourcen ersetzen, jedoch beispielhaft zeigen, welche Angebote derzeit nicht durch die Finanzierung abgedeckt sind.

Anträge für Projekte können ab sofort bis zum 30.10.2022 gestellt werden.

Fördergrundlagen

Wer kann beantragen

Antragsberechtigt sind alle Frauenhäuser, die bei den Mitgliedsverbänden von FHK organisiert oder Einzelmitglieder bei FHK sind.

Anträge können die Frauenhäuser für zeitlich befristete Kinder- und Jugendprojekte stellen. Die Projekte müssen bis 15.5.2023 realisiert und abgeschlossen werden. Frauenhäuser mit wenig Personalressourcen und unregelmäßigen Angeboten im Kinderbereich werden bevorzugt berücksichtigt.

Was kann beantragt werden

Anträge können für folgende Bedarfe der Kinder und Jugendlichen gestellt werden:

  • Projekte zur Prävention, Intervention und Nachsorge
  • Einzel- und Gruppen(beratungs)angebote
  • Medienpädagogische, erlebnispädagogische, freizeitpädagogische Projekte und Kosten für Material, Honorare, Eintrittsgelder, Fahrscheine, Öffentlichkeitsarbeit
  • Kosten für Beschaffungen und Verbesserung der Ausstattung im Kinderbereich
  • Kosten für Beschaffung/Übersetzung offizieller Dokumente mit Kindern/ Jugendlichen als Zielgruppe
  • Sonstiges

Höhe der Förderung

Insgesamt stehen aktuell 50.000 € im Kinder- und Jugendfonds zur Verfügung. Die minimale Antragshöhe liegt bei 500 €. Maximal können je Projekt 5.000 € beantragt werden. Damit möglichst viele Kinder und Jugendlich vom Fonds profitieren, kann pro Frauenhaus nur ein Antrag gestellt werden. Insgesamt können bis zu 20 Projekte gefördert werden.

Auswahlverfahren

Ein Projektbeirat, bestehend aus Mitgliedern aller FHK angeschlossener Verbände sowie weiteren Expert*innen, gibt Empfehlungen für die Bewilligung von beantragten Projekten ab. In einem anonymisierten Verfahren entscheidet anschließend die bei FHK zuständige Referentin gemeinsam mit der Geschäftsführung. Bei gleicher fachlicher Eignung der Projektideen entscheidet ein Losverfahren.

Folgende Kriterien werden bei der Auswahl der Projekte besonders berücksichtigt:

  • besonderer Ressourcenmangel im Kinderbereich (Angabe des Personal- und Betreuungsschlüssels)
  • Partizipation bei der Projektentwicklung (Kinder und Jugendliche waren an der Ideenfindung zum Projekt beteiligt)
  • Partizipative Umsetzung mit Kindern und Jugendlichen der Einrichtung
  • Kooperation mit externem Partner aus Kinderschutz / Sozialraum / Kinder- und Jugendhilfe
  • Nachhaltigkeit: Das Projekt hat einen modellhaften Charakter. Es handelt sich nicht um ein reines Tagesprojekt.
  • Wirkung: Angaben zur Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die im Projekt beteiligt sind, Reichweite oder Mindestteilnahmezahl; Angaben zum pädagogischen Bedarf

Weitere Vorgaben

Die Mittel stehen ausschließlich für Kinder und Jugendliche gewaltbetroffener Frauen zur Verfügung. Die Kosten des Frauenhausaufenthalts für Kinder und Jugendliche können über den Förderfonds nicht gedeckt werden. Nicht förderfähig sind Ausgaben für Einzelpersonen sowie Personalkosten für Festangestellte oder Weiterbildungsangebote für Mitarbeitende.

Nach Projektabschluss ist ein Abschlussbericht zum Projekt zu erstellen. FHK wird im Anschluss zur Evaluation des Förderfonds Kontakt mit den antragstellenden Frauenhäusern aufnehmen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Projektbeispiele

Die Kinderversammlung im Frauenhaus hat sich dafür ausgesprochen, eine Mediathek für Kinder und Jugendliche einzurichten, die von den Kindern selbst organisiert und verwaltet wird. Hier können Kinder- und Jugendbücher, Filme, Games und mehr beschafft werden, die im Haus zu bestimmten Zeiten von allen Kindern und Jugendlichen ausgeliehen/ genutzt werden können.

Plätze für Frauenhauskinder in der Kita sind schwer zu bekommen. Damit die Mütter einmal wöchentlich ein Frauenfrühstück ohne Kinder machen können, wird eine Musikpädagogin als Honorarkraft für eine wöchentlich stattfindende Krabbelgruppe für Kinder von 1-3 Jahren engagiert.

Die Kinder und Jugendlichen der Einrichtung wünschen sich im Garten ein Trampolin. Aus dem Kinderfonds wird ein Zirkuspädagoge engagiert, der einen Wochenendworkshop für alle Kinder ab 6 Jahren anbietet. Durch die Einnahmen einer selbst einstudierten Zirkusshow beim Nachbarschaftsfest kann im Anschluss ein Trampolin für die Einrichtung finanziert werden.

Drei Mädchen im Frauenhaus haben über Klassenkameradinnen erfahren, dass diese an einem Selbstverteidigungskurs für Mädchen im örtlichen Sportverein teilnehmen. Sie haben auch Interesse, daran teilzunehmen. Über das Projektbudget kann eine Kooperation mit dem örtlichen Sportverein finanziert werden, um zukünftig allen Frauenhauskindern die Teilnahme zu ermöglichen.

Voraussetzung zur Förderung

Die Idee zum Projekt muss partizipativ, das heißt mit den Kindern und Jugendlichen der Einrichtung oder ehemaligen Frauenhauskindern gemeinsam entwickelt worden sein. Das Projekt soll pädagogischer Natur sein und einen präventiven und nachhaltigen Charakter haben.

Aus der Förderung ergibt sich die Einwilligung in die Veröffentlichung ausgewählter Projektergebnisse in einem medialen Best-Practice Blog.

So geht´s

1

Registrieren und Profil anlegen

Der erste Schritt erfolgt auf unserer zentralen Geldspendenplattform www.foerderprogramme.org. Dort registrieren Sie Ihre Organisation und legen ein Organisationsprofil an.

2

Prüfung und Freischaltung

Ihre Registrierung wird nun geprüft – das kann ein paar Arbeitstage dauern. Wir halten Sie über die Entwicklung per Mail auf dem Laufenden und geben Ihnen Bescheid, sobald Ihre Organisation freigeschaltet ist.

3

Einloggen und Projekt einreichen

Sobald die Freischaltung erfolgt ist, können Sie sich in Ihr Konto auf www.foerderprogramme.org einloggen und über die Kampagne / das Förderprogramm ‚Förderfonds für Frauenhauskinder‘ ihr Projekt einreichen. Einen Musterantrag finden Sie hier

4

Entscheidung und Förderung

Nun heißt es, abzuwarten, bis Sie Rückmeldung bekommen. Ihr Antrag wird von FHK geprüft, die über die Förderung entscheidet.

Alle relevanten Informationen finden Sie in den Teilnahmebedingungen


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Wer steckt hinter dem Fonds?

Der Fonds ist eine Initiative der Frauenhauskoordinierung e.V. in Trägerschaft des Haus des Stiftens gGmbH. Finanziert wird der Fonds von IKEA Deutschland GmbH & Co. KG.